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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffende Entscheidungen auf kommunaler Ebene hat in Cuxhaven schon eine Tradition. Nach den Beteiligungs-grundsätzen, die vom Verwaltungsausschuss bereits im Dezember 2001 verabschiedet wurden, werden Jugendliche dann beteiligt, wenn sie ein Interesse daran bekunden, also ihre Stimme erheben. Ebenfalls möglich ist eine Beteiligung nach § 22e der Niedersächsischen Gemeindeordnung. Dies findet z.B. bei der Planung neuer Spielplätze u.ä. statt. Eine weitere Umsetzung erfolgt durch die Beteiligung Jugendlicher in speziellen Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen, z.B. in den Stadtteilen.

Eine besondere Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stellt der Jugendrat der Stadt Cuxhaven dar.

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