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Gesamtschule

In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. Schuljahrganges unterrichtet. Die IGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die IGS in Niedersachsen wird in der Regel als Ganztagsschule geführt.

Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu Abschlüssen, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium vergeben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Die allgemeine Hochschulreife wird nach dreizehn Schuljahren erworben.

Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf mindestens zwei Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab 7., in Deutsch ab 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab 9. Schuljahrgang durchgeführt.

In der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. in der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule des 5. bis 12. Schuljahrgangs unterrichtet. Die KGS kann auch ohne gymnasiale Oberstufe geführt werden. Die KGS umfasst den Hauptschul-, den Realschul- sowie den Gymnasialzweig und ggf. die gymnasiale Oberstufe.

Der Unterricht findet in der KGS überwiegend in schulzweigspezifischen Klassenverbänden statt, kann sich im Einzelfall aber auch nach Schuljahrgängen gliedern. Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform. Der Lehrplan im schulzweigübergreifenden Unterricht orientiert sich an den Kerncurricula der entsprechenden weiterführenden Schulformen im Sekundarbereich I oder der Integrierten Gesamtschule.

An der KGS können die Schülerinnen und Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die Vorschriften der entsprechenden Schulformen.

An der nach Schulzweigen gegliederten KGS wird die allgemeine Hochschulreife nach zwölf, an der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS nach dreizehn Schuljahren vergeben. Für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gelten dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium.

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