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Straßenreinigungsgebühren

Die Straßenreinigungsgebühr ist nicht das Entgelt für die Durchführung der Reinigung einer bestimmten Straßenstrecke vor dem Grundstück. Sie dient vielmehr dem Ausgleich des besonderen Vorteils, der dem Straßenanlieger erwächst, dass die an seinem Grundstück entlangführende Straße in der gesamten Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird. Entsprechendes gilt auch für Hinterlieger.
Der für die Straßenreinigungsgebühr zu Grunde gelegte Frontmetermaßstab ist als allgemeingültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Andrea Faber
04721 70070-622
Ort auswählen
Adresse

Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (600.1)

Adresse

Meyerstraße 40

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMo. - Do.: 8:30-12:30 Uhr
Di. u. Do.: 14:30-17:00 Uhr
Fr.: 7:30-12:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Recyclingcentrum Gudendorf:
montags bis freitags:

Von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr

samstags:
Von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der letzte Einlass ist jeweils 15 Minuten vor Schließung!