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Widmung von Straßen

Die Widmung einer Straße nach § 6 Abs. 1 Niedersächsischem Straßengesetz (NStrG) begründet den rechtlichen Status einer Straße als öffentliche Sache und eröffnet die Straße damit dem Gemeingebrauch.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Katharina Stegemann
stellv. Abteilungsleitung
201, 2. Etage
04721 700-749
04721 700-922
Ort auswählen
Adresse

Verkehr und Beiträge (5.2)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Parkplatz:

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