Verkehrslenkung und -sicherung, verkehrsbehördliche Anordnungen
Nach § 45 Abs. 1 bis 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen – oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Verkehr und Beiträge (5.2)
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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