Straßenreinigung (Überwachung), Winterdienst
Der Umfang der Straßenreinigungspflicht und des auszuübenden Winterdienstes durch die Stadt und die Anlieger (= Grundstückseigentümer) ist in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung geregelt.
Die Nichtausübung dieser Pflichten können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt (siehe: „Anregungen und Beschwerden“ oder „Beschwerdemanagement“) gemeldet werden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit eine Mängelkarte auszufüllen.
Verkehr und Beiträge (5.2)
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr