Straßenreinigung (Überwachung), Winterdienst
Der Umfang der Straßenreinigungspflicht und des auszuübenden Winterdienstes durch die Stadt und die Anlieger (= Grundstückseigentümer) sind in Satzungen der Stadt Cuxhaven geregelt.
Die Nichtausübung dieser Pflichten können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt oder über den Mängelmelder gemeldet werden.
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Verkehr und Beiträge (5.2)
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Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
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