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Straßenreinigung (Überwachung), Winterdienst

Der Umfang der Straßenreinigungspflicht und des auszuübenden Winterdienstes durch die Stadt und die Anlieger (= Grundstückseigentümer) ist in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung geregelt.

Die Nichtausübung dieser Pflichten können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt (siehe: „Anregungen und Beschwerden“ oder „Beschwerdemanagement“) gemeldet werden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit eine Mängelkarte auszufüllen.

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Adresse

Verkehr und Beiträge (5.2)

Adresse

Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz:

Anzahl: 5

Parkplatz:

Anzahl: 20

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