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Güterkraftverkehr / Gefahrgut

Die Beförderung gefährlicher Güter ist hauptsächlich in der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) geregelt.

Für die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter außerhalb der Autobahnen ist eine Fahrwegbestimmung nach den Vorschriften des § 35 Absatz 3 GVSEB erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner
Andreas Ebelt
105, 1. Etage
04721 700-752
04721 700-922
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Verkehr und Beiträge (5.2)

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Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

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