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Erschließungsverträge

Die Stadt kann die Erschließung von Baugebieten bzw. die Herstellung von Erschließungsanlagen durch den Abschluss von Erschließungsverträgen ganz oder teilweise auf einen Dritten und gegebenenfalls auch zu dessen Lasten übertragen (§ 12 BauGB).

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Verkehr und Beiträge (5.2)

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Rathausstraße 1

27472 Cuxhaven

ÖffnungszeitenMontag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Dienstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Donnerstag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
14:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Parkplatz:

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