Erschließungsverträge
Die Stadt kann die Erschließung von Baugebieten bzw. die Herstellung von Erschließungsanlagen durch den Abschluss von Erschließungsverträgen ganz oder teilweise auf einen Dritten und gegebenenfalls auch zu dessen Lasten übertragen (§ 12 BauGB).
Verkehr und Beiträge (5.2)
Rathausstraße 1
27472 Cuxhaven
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