Bauberatung (Bauordnung, Bauvorhaben)
Hier erhalten Sie Auskünfte zum öffentlichen Baurecht (u.a. Bebaubarkeit von Grundstücken, Fragen zum Baugenehmigungsverfahren)
Sprechzeiten: dienstags von 08.30-12.30 Uhr und 14.30-17.00 Uhr und nach vorheriger Vereinbarung
Anmeldung: Rathausplatz 1, Zimmer E07
Ein Bauvorhaben ist nur dann rechtmäßig und darf grundsätzlich nur dann genehmigt werden, wenn es sowohl dem Bauplanungsrecht als auch dem Bauordnungsrecht entspricht.
Das Bauplanungsrecht regelt in erster Linie die Anordnung einer baulichen Anlage in seiner Umwelt. Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und ergibt sich aus dem Baugesetzbuch und der jeweils gültigen Baunutzungsverordnung. Nähere Bestimmungen können sich dabei auch aus dem durch Bebauungspläne erlassenen Ortsrecht ergeben. Das Bauplanungsrecht wird bei der Stadt Cuxhaven durch die Abt. 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung vertreten.
Das Bauordnungsrecht ist in Niedersachsen in seinen Grundzügen im Wesentlichen in der Niedersächsischen Bauordnung und in den zu dessen Durchführung ergangenen Vorschriften geregelt. Darunter fallen z.B. die Abstandsregeln, Vorschriften zur Ausführung von baulichen Anlagen wie Standsicherheit, Brandschutz, Rettungswege, PKW-Einstellplätzen, etc.
Bauaufsicht und Immissionsschutz (6.2)
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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