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Kommunalwahlen

Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Abgeordnete für die jeweiligen Kommunalvertretungen der Gemeinden, Städte und Landkreise (Regionsversammlung, Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) gewählt.
Das sind in Cuxhaven der Rat der Stadt und die Ortsräte in den Ortschaften Altenbruch, Altenwalde, Lüdingworth und Sahlenburg. Die Cuxhavener Bürgerinnen und Bürger wählen aber – da Cuxhaven eine kreisangehörige Stadt des gleichnamigen Landkreises ist – auch die Abgeordnete für den Kreistag des Landkreises.

Wer darf wählen?

Zur Wahl der Abgeordneten ist berechtigt, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger) und am Wahltag

  1. das 16. Lebensjahr vollendet und
  2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat
  3. und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer ist in die Kommunalvertretung wählbar?

Für die Wahl in die Kommunalvertretung kann sich aufstellen lassen, wer am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat,
  3. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder die Wählbarkeit aufgrund eines Richterspruchs bzw. infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleitung.

Niedersächsischen Landeswahlleitung.
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