Beschädigung städtischer Einrichtungen
Im Stadtgebiet befindet sich eine Vielzahl städtischer Einrichtungen wie z.B. Verkehrsschilder, Straßenlaternen, Straßenbäume und die städtischen Gebäude. Es bleibt nicht aus, dass diese Einrichtungen gelegentlich unbeabsichtigt oder auch mit Absicht beschädigt werden. In diesen Fällen werden gegen die Verursacher entsprechende Schadenersatzforderungen geltend gemacht.
Allgemeine Verwaltung und Organisation (1.2)
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