Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Straßensperrungen in Cuxhaven - Ritzebüttel
Anlässlich des Herbstfleckenmarktes (02.10. – 06.10.2025) werden im Ortsteil Ritzebüttel folgende Vollsperrungen für den Fahrzeugverkehr vorgenommen:
1.) Ritzebütteler Marktplatz bis auf den Bus- und Wohnmobilparkplatz
Im Zeitraum vom 08.09.2025 bis längstens zum 21.09.2025.
Der Platz bleibt zunächst nur so lange, wie es die Durchführung von Markierungsarbeiten auf dem Platz unbedingt erfordert, gesperrt. Wenn es die Witterungsverhältnisse erlauben, wird der Platz nach Beendigung der Mess- und Markierungsarbeiten wieder für einige Tage geöffnet.
Während der Markierungsarbeiten wird der Abstellplatz für Wohnmobile und Kraft-Omnibusse für PKW geöffnet.
2.) Otto-Reubold-Straße und der gesamte Ritzebütteler Marktplatz
vom 22.09.2025 bis 10.10.2025
Der Linienbusverkehr der Firma KVG (Linie 1004) wird über eine Umleitungsstrecke geführt. Die Haltestellen „Lappeplatz“ und „Ritzebütteler Marktplatz“ werden in dieser Zeit nicht bedient. Als Ausweichhaltestellen stehen Ihnen „Bahnhof/ZOB“ und „Schloss Ritzebüttel“ zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Der Oberbürgermeister
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Vollsperrung Gorch-Fock-Straße wegen Kanalsanierungsarbeiten
Aufgrund von unaufschiebbaren Kanalsanierungsarbeiten wird die Gorch-Fock-Straße zwischen Hausnummer 15 und 21 in dem Zeitraum
vom 08.09.2025 bis zum 03.10.2025
voll gesperrt.
Die Baumaßnahme stellt für die Anwohner naturgemäß eine große Einschränkung dar, ist jedoch aus Sicherheitsgründen leider unumgänglich.
Das ausführende Unternehmen ist bemüht, die damit verbundenen Einschränkungen zeitlich so kurz wie möglich zu halten.
Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr sowie den Radverkehr wird ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr wird weiterhin an der Baustelle ermöglicht. Ortskundige werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerungen kommen. Es wird um Verständnis gebeten.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Uwe Santjer
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
„Sanierung des Regenwasserkanalnetzes Hasi II“
- Vollsperrung Friedrichstraße wegen Kanalsanierungsarbeiten-
Im Zuge der voranschreitenden Sanierung des Regenwasserkanalnetzes (HASI II) wird die Friedrichstraße zwischen Mittelstraße und Blohmstraße in dem Zeitraum
vom 10.06.2025 bis zum 31.10.2025
voll gesperrt werden.
Die Baumaßnahme stellt für die Anwohner naturgemäß eine große Einschränkung dar, ist jedoch aus Sicherheitsgründen leider unumgänglich.
Das ausführende Unternehmen ist bemüht, die damit verbundenen Einschränkungen zeitlich so kurz wie möglich zu halten.
Eine Umleitung für den Fahrzeugverkehr sowie den Radverkehr wird ausgeschildert. Der Fußgängerverkehr wird weiterhin an der Baustelle ermöglicht. Ortskundige werden gebeten, den Bereich weiträumig zu umfahren. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerungen kommen. Es wird um Verständnis gebeten.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Uwe Santjer
Stadt Cuxhaven
Der Oberbürgermeister
Neubau der Promenade an der Duhner Spitze
Im Rahmen des Ausbaus der Promenade an der Duhner Spitze wird der Teilbereich des Wehrbergsweges/Dünenweges (zwischen den Einmündungen der Straße „Am Wehrberg“ und „Häfchenweg“) vollständig erneuert. Diese Maßnahme erfolgt in fünf Bauabschnitten (beginnend ab dem Einmündungsbereich „Häfchenweg“ in Richtung Duhner Spitze), die jeweils eine vollständige Sperrung der betroffenen Teilbereiche erforderlich machen.
Diese Sperrungen sind voraussichtlich ab dem 22. April 2025 bis zum 30. Oktober 2025 zu erwarten.
Das ausführende Unternehmen ist bemüht, die damit verbundenen Einschränkungen zeitlich so kurz wie möglich zu halten. Für den Fuß- und Radverkehr wird während der gesamten Bauzeit eine geeignete Umleitung eingerichtet. Aufgrund der sich ändernden Verkehrsführung wird gebeten, den Bereich vorsichtig zu befahren oder, wenn möglich, den Bereich während dieses Zeitraumes zu umfahren.
Diese Bekanntmachung ergeht aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Uwe Santjer
- Wir veröffentlichen unsere Verkehrshinweise auch unter Bekanntmachungen (interner Link)