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Totholz ordnungsgemäß beseitigen

Hinweise zur "stürmischen" Jahreszeit durch die Stadt Cuxhaven

Veröffentlichungsdatum: 16.10.2025

Totholz ordnungsgemäß beseitigen: Hinweise zur "stürmischen" Jahreszeit

Verpflichtung von den Anliegern

Die ersten Herbststürme haben bereits ihre Spuren in Cuxhaven hinterlassen. Um die Sicherheit auf Straßen und Wegen zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Entwässerung sicherzustellen, weist die Stadt Cuxhaven auf die rechtzeitige Entfernung von Totholz und Laub hin.

 

In Straßen, in denen die Fahrbahnreinigung nicht durch die Stadt erfolgt, sind die Anlieger verpflichtet, Totholz und Laub, das auf Straßen und Wege gefallen ist, zu beseitigen. Dies umfasst gegebenenfalls auch notwendige Ausschnitte von Totholz aus Bäumen und Büschen.

 

Besonders wichtig ist dies auf öffentlichen Verkehrsflächen: Totholz darf Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.

 

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unter den Telefonnummern 04721 / 700 776 bzw. 777 zur Verfügung. Für Rückfragen zur Straßenreinigung können sich Bürgerinnen und Bürger an den Fachbereich Straße und Verkehr unter 04721 / 700 752 bzw. 753 wenden.

 

Die Stadt Cuxhaven bittet alle Anlieger um Mithilfe, damit die Wege auch in der Herbst- und Winterzeit sicher und frei von Gefahren bleiben.