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Rat der Stadt Cuxhaven beschließt Sozialfonds

Förderung zur sozialen Entwicklung sowie zur Stärkung des Gemeinwohls 

Veröffentlichungsdatum: 02.03.2026

Rat der Stadt Cuxhaven beschließt Sozialfonds

Förderung zur sozialen Entwicklung sowie zur Stärkung des Gemeinwohls 

Der Sozialfonds der Stadt Cuxhaven fördert gemeinnützige Vereine, Verbände und andere Organisationen, die im sozialen Bereich im Stadtgebiet tätig sind. Zweck dieser Richtlinie ist es, die gesellschaftliche Teilhabe der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Cuxhaven nachhaltig zu unterstützen und zu verbessern. Um die städtischen Förderungen künftig klarer und nachvollziehbarer zu gestalten, hat die Verwaltung eine neue Sozialfondsrichtlinie entwickelt. Diese wurde vom Rat der Stadt Cuxhaven in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 beschlossen.

 

Mit der neuen Sozialfondsrichtlinie steht nun ein transparentes und einheitliches Verfahren für Antragstellung und Abrechnung zur Verfügung. Dadurch kann die Förderung dieses wichtigen Bereichs in der Stadt noch zielgerichteter und wirkungsvoller gestaltet werden.

 

Wichtige Hinweise für Antragstellende

 

Für das Förderjahr 2027 gilt der Antragszeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2026. Für das Jahr 2026 gilt abweichend eine Antragsfrist bis zum 30. April 2026. Die abweichende Antragsfrist gilt auch für noch nicht geförderte Projekte aus dem Jahr 2025. Ausschlaggebend ist der fristgerechte Eingang des vollständigen Antrags bei der Stadt Cuxhaven.

 

Das Gesamtvolumen der Fördermittel ist auf die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel und zwar in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr begrenzt.

 

Die maximale Fördersumme im Falle einer institutionellen Förderung beträgt 10.000 Euro pro Kalenderjahr.

 

Im Falle einer Projektförderung beträgt die maximale Förderhöhe grundsätzlich 20.000 Euro je Antragsteller, pro Kalenderjahr und für beliebig viele Projekte – wobei der Höchstbetrag je Einzelprojekt 10.000 Euro pro Kalenderjahr beträgt. Projekte sind auf maximal drei Jahre befristet.

 

Der Sozialfonds fördert Institutionen, Projekte und Maßnahmen, die „einen positiven Beitrag zur sozialen Entwicklung sowie zur Stärkung des Gemeinwohls leisten“, heißt es in der Richtlinie.

 

Gefördert werden insbesondere

 

  • Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung benachteiligter Gruppen, die auf eine Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in prekären sozialen Lagen abzielen.
  • Projekte und Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements, die das freiwillige Engagement stärken und dessen nachhaltige Strukturen sichern.
  • Projekte und Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe, die bestehende Barrieren abbauen und die gleichberechtigte Teilhabe aller Einwohnerinnen und Einwohner am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
  • Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und sozialen Netzwerken, die den Aufbau und die Weiterentwicklung von Selbsthilfegruppen sowie sozialen Netzwerken fördern und damit gegenseitige Unterstützung und Gemeinschaftszusammenhalt stärken.
  • Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung der Präventiv- und Interventionsarbeit, die präventive Ansätze gegen soziale Problemlagen (z.B. Gewalt, Sucht, Obdachlosigkeit) entwickeln oder unmittelbare Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene bereitstellen.
     

Die Richtlinie sowie der Verfahrensablauf werden am Montag, 16. März, ab 17 Uhr im Haus der Jugend, Abendrothstraße 25, 27472 Cuxhaven, vorgestellt. Um vorherige Anmeldung unter sozialfonds@cuxhaven.de wird gebeten.

 

Die Antragsformulare stehen ab sofort im Digitalen Rathaus der Stadt Cuxhaven unter www.cuxhaven.de/sozialfonds zur Verfügung.

Für die Beantragung von Leistungen, den Mittelabruf sowie den Verwendungsnachweis im Rahmen der Sozialfondsrichtlinie wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.

 

Nach der Vorstellung des Sozialfonds unterstützen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Cuxhaven gerne bei den ersten Schritten. Dafür ist die Steuernummer des Vereins oder der Organisation wichtig. Außerdem ist sicherzustellen, dass vor Ort ein Zugriff auf das E-Mail-Konto des Antragstellers möglich ist.