Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung/Ferienbetreuung
Erklärungen und Informationen auf einen Blick
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung, der durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) begründet wird.
Durch dieses Gesetz erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse einen Anspruch auf eine achtstündige Betreuung an fünf Werktagen – inklusive Unterrichtszeit.
Dieser Anspruch gilt auch in den Ferien, mit Ausnahme einer vierwöchigen (20 Tage) Schließzeit. Diese wird abhängig von den örtlichen Gegebenheiten individuell festgelegt.
Die Ferienbetreuung startet erstmalig in den Herbstferien 2026.
In den darauffolgenden Schuljahren wird dieser Anspruch jedes Jahr um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 können alle Kinder der 1. bis 4. Klasse diesen Anspruch geltend machen.
Zuständig für die Erfüllung des Rechtsanspruches ist der Landkreis Cuxhaven als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser hält unter dem folgenden Link weitreichende Informationen zum Thema Rechtsanspruch und Ferienbetreuung bereit: https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Ganztag-im-Cuxland/
