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Foto: Stadt Cuxhaven

Corona - Anpassungen der Öffnungszeiten bei der Stadt Cuxhaven

3G-Regelung und Anpassungen der Öffnungszeiten bei der Stadt Cuxhaven - gültig ab 1. Dezember 2021

Veröffentlichungsdatum: 01.12.2021

Corona - Anpassungen der Öffnungszeiten bei der Stadt Cuxhaven

Gültig ab 1. Dezember 2021

In den vergangenen Wochen hat sich die Corona-Situation auch im Land Niedersachsen wieder verschärft. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung kürzlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach für das Betreten von Arbeitsstätten künftig die 3G-Regelung gilt. Diese Vorgaben bedeuten auch Anpassungen für den Besucherverkehr in den Einrichtungen der Stadt Cuxhaven.
 

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs gelten deshalb ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, folgende Regelungen:

 

Für die Besucherinnen und Besucher besteht beim Zutritt zu allen Gebäuden der Stadtverwaltung die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Der elektronische oder schriftliche Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise das negative Ergebnis eines PCR-Tests (durchgeführt vor maximal 48 Stunden) oder PoC-Antigentests (durchgeführt vor maximal 24 Stunden) wird kontrolliert. Als Eingang in das Rathaus steht den Besucherinnen und Besuchern ab 1. Dezember allein der Haupteingang (Rathausplatz 1; barrierefrei) zur Verfügung. Diese Regelung gilt auch für die Teilnahme an den Sitzungen. Die Stadtverwaltung macht ferner darauf aufmerksam, dass derzeit aus rechtlichen Gründen keine Videoübertragungen mehr von Sitzungen stattfinden dürfen. Dies führt dazu, dass die Plätze für Zuhörerinnen und Zuhörer im Sitzungsraum begrenzt sind. Die vorhandenen Plätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal vergeben.

 

Aufgrund des Wechsels in die Warnstufe II gilt ab dem 1. Dezember 2021 im Stadttheater die 2Gplus-Regel.

 

Des Weiteren gilt in allen städtischen Einrichtungen weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Bitte beachten Sie dabei die besonderen Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung zum Tragen einer FFP2-Maske (siehe Schaubild).

 

Angepasste Öffnungszeiten für den Besucherverkehr im Rathaus und Bürgerbüro

 

Um weiterhin und vor allem langfristig für die Bürgerinnen und Bürger Cuxhavens erreichbar zu sein, kommt es zu Anpassungen bei den Öffnungszeiten der städtischen Einrichtungen Rathaus und Bürgerbüro für den Besucherverkehr. Die neuen Öffnungszeiten ab dem 1. Dezember 2021 lauten wie folgt:

 

Montag: 8.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag: 14.30 bis 17 Uhr

Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr

Donnerstag: 14.30 bis 17 Uhr

Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

 

Aufgrund der veränderten Öffnungszeiten gibt es auch Anpassungen bei den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde/Ausländerangelegenheiten. Diese lauten ab sofort wie folgt:

 

Montag: 8.30 bis 12.30 Uhr

Dienstag: 14.30 bis 17 Uhr

Mittwoch: nur nach Terminabsprache

Donnerstag: 14.30 bis 17 Uhr

Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, Anliegen vordergründig per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg zu klären beziehungsweise abzuwickeln. Die Stadtverwaltung empfiehlt in diesem Zusammenhang, auch um längere Wartezeiten zu vermeiden, unausweichliche und persönliche Termine im Vorwege mit den jeweiligen Fachbereichen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

 

Allgemein ist die Stadtverwaltung während der Dienstzeiten unter der Vermittlung unter Telefon (0 47 21) 70 00 oder per E-Mail an info@cuxhaven.de zu erreichen.

 

Die Grafik in hochauflösender Qualität finden Sie unter folgendem Link: Corona-Vorschriften | Portal Niedersachsen