• Schriftgröße der Seite ändern
    Schrift verkleinernSchrift vergrößernAusgangsgröße
  • Farbkontrast der Seite ändern
    Helle SeiteDunkle Seite

Wahlen zum Europaparlament

Informationen der Stadt Cuxhaven

Wahl zum 10. Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt. Über die genauen Zeiten zur Abgabe Ihrer Stimme, die Ortsangaben der Wahllokale und über die Möglichkeit der Briefwahl werden wir Sie hier informieren sobald diese Informationen vorliegen.

 

Die kommenden Wahl wird die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Bei der Europawahl werden insgesamt 720 Abgeordnete gewählt. Das sind 15 mehr als im aktuellen Parlament.

 

Seite des Europäischen Parlamentes  (Externer Link - Weiterleitung)

 

Informationen der Bundeswahlleiterin  (Externer Link - Weiterleitung)

 

Niedersächsischen Landeswahlleiterin  (Externer Link - Weiterleitung)

 

Landkreis Cuxhaven (Externer Link - Weiterleitung)

 

 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben.

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde, der Stadt Cuxhaven, eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Cuxhaven müssen Sie im Rathaus der Stadt Cuxhaven, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven, Raum 2.45 bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die o.g. Adresse senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

 

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Antragsfrist ohne Verschulden versäumt wurde (§ 24 Absatz 2 Ziffer 1 Europawahlordnung).

 

Den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin oder direkt im Rathaus:

 

 

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Sollten Sie jedoch aus Deutschland weg- und nun wieder zugezogen sein, müssen Sie einen erneuten Antrag stellen.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Wahlen

Bin ich zur Europawahl wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten
     a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
     b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
     eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten.
Noch weitere Fragen?

Konnte Ihre Frage noch nicht beantworten werden, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter/innen aus den Kontakten

Sabine Haß
Wahlorganisation
In Maps öffnen
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.45, 2. Etage
04721 - 700 571
04721 - 700 901
8.69596
53.86899
Kristina Bielak
Wahlorganisation
In Maps öffnen
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.46, 2. Etage
04721 - 700 579
04721 -700 901
8.69596
53.86899
Skrollan Neumann
Wahlhelfer-/innen
In Maps öffnen
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.44, 2. Etage
04721 -700 570
04721 -700 901
8.69596
53.86899
Hendrik Nintzel
Wählbarkeit, Wahlorganisation
In Maps öffnen
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
2.49, 2. Etage
04721 - 700 581
04721 -700 901
8.69596
53.86899