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Liste der auswärtigen Dienstleister bei der Architektenkammer: EintragungDer Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Neben der Architektenliste führt die zuständige Stelle eine Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister.
die keinen Wohnsitz bzw. keine berufliche Niederlassung in Deutschland haben und hier auch nicht dauerhaft Dienstleistungen erbringen, müssen die erstmalige Erbringung von berufsspezifischen Leistungen bei der zuständigen Stelle anzeigen und sich eintragen lassen.
Voraussetzungen
Das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) enthält z. T. weitere differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Versicherungsschutz, für Berufsgesellschaften). Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen. Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.1.1.1 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare?
Anträge können jederzeit schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. |