Diese Seite drucken | ||||||||
Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: ÄnderungDer Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) erfasst. Jede Änderung der beruflichen Verhältnisse eines Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers oder der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungsgesellschaft ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wird die Änderung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister eingetragen:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen. |