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Bauartzulassung für Spielgeräte: ErteilungDer Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- und Warenspielgeräte) dürfen nur gewerblich aufgestellt werden, wenn die zuständige Stelle ihre Bauart zugelassen hat. Diese Zulassung müssen Hersteller des Spielgerätes beantragen. Zulassungen können befristet oder mit weiteren Auflagen verbunden erteilt werden. Die zuständige Stelle hat auf ihren Internetseiten eine technische Richtlinie veröffentlicht, in der ausführliche Informationen zum genauen Verfahrensablauf, eine detaillierte Beschreibung der erforderlichen Unterlagen sowie ein Antragsmuster dargestellt sind.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Bauartzulassung muss schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift der antragstellenden Person eingereicht werden. Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form beigefügt werden. Die antragstellende Person erhält eine Eingangsbestätigung bzw. die Aufforderung, eventuell fehlende Unterlagen nachzureichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auf Verlangen der zuständigen Stelle müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen enthält die Anlage 2 der Technischen Richtlinie der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Ist die Bauart des Spielgerätes zugelassen, erhält der Antragsteller/die Antragstellerin einen Zulassungsschein. Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart kann zudem auf Antrag ein Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen erstellt werden. Der Zulassungsschein enthält folgende Informationen:
Der Zulassungsbeleg enthält die Bezeichnung des Spielgeräts, den Namen und Wohnort des Zulassungsinhabers/der Zulassungsinhaberin, Beginn und Ende der Aufstelldauer und Hinweise auf Vorschriften, die beim Betrieb des Spielgeräts beachtet werden müssen. Die Zulassung ist zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn
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