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Städtebauliche Verträge

Zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen kann die Stadt mit Dritten städtebauliche Verträge abschließen. Diese kommen insbesondere im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs-/Flächennutzungsplänen zur Anwendung (§ 12 BauGB).