Sicherheit, Ordnung und Katastrophenschutz (900)
Versammlungen
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Rüdiger Wilke | 04721 700301 | ![]() |
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Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sind nach § 5 Niedersächsisches Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung bei der Stadt Cuxhaven anzuzeigen.
In der schriftlichen Anzeige sind anzugeben:
In der schriftlichen Anzeige sind anzugeben:
- Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse)
- Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und Anschrift der Leiterin/des Leiters der Versammlung sowie deren/dessen telefonische und/oder sonstige Erreichbarkeit
- Gegenstand (Thema) der Veranstaltung
- beabsichtigter Beginn und beabsichtigtes Ende der Versammlung (Datum und Uhrzeit)
- die erwartete Anzahl der teilnehmenden Personen
- Ort der Versammlung einschließlich des geplanten Streckenverlaufs bei sich fortbewegenden Versammlungen (Aufzüge)
- die zur Durchführung der Versammlung voraussichtlich mit geführten Gegenstände, insbesondere technische Hilfsmittel
- Anzahl und persönliche Daten von Ordnerinnen und Ordnern
Rechtsgrundlage
Formulare | |
Anzeige einer Versammlung (NVersG) |
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