Bebauungsplan
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Jörg Kunkel | 04721 700409 | ![]() |
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Andre Schurig | 04721 700431 | ![]() |
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Ronny Budach | 04721 700417 | ![]() |
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Vincent Grieser | 04721 700415 | ![]() |
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Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Abt. 6.1 Bauleitplanung und Stadtentwicklung bereitgehalten und können dort eingesehen werden. Gegen Gebühr können auch Vervielfältigungen erstellt und abgegeben werden.
Im Internet sind die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven über das Internet-Geoportal des GIS-Service der Stadt Cuxhaven unter folgendem Link einzusehen:
Bebauungspläne der Stadt Cuxhaven
Für die Ansicht der Bebauungspläne der angrenzenden Gemeinden nutzen Sie bitte das Geoportal des Landkreis Cuxhaven unter folgendem Link:
Geoportal des Landkreises Cuxhaven
Hinweis: Nicht alle Änderungen und Neuinkrafttretungen von Bebauungsplänen können fristgerecht in das Geoportal eingestellt werden. Dieses geschieht aus redaktionellen Gründen mit zeitlicher Verzögerung. Für Auskünfte zu in Aufstellung befindlichen und vor kurzem rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplänen, wenden Sie sich bitte direkt an die o. g. Sachbearbeiter!
Spezielle Hinweise:
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung
Formulare | |
Erklärung zur Anerkennung der Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans gemäß § 33 BauGB - (Niedersachsen) |
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