Nachbarschaftsangelegenheiten
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
n. n. | 04721 700311 | ![]() |
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Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.
So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.
In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.
Formulare | |
Nachbarzustimmung gem §68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen) |
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