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Grundwasserentnahme Zulassung

Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Details
Sicherheit, Ordnung und Katastrophenschutz (900)
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Klaus Pietsch 04721 700668 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Franziska Piotr 04721 700825 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Zur Sicherung und Bewirtschaftung der verfügbaren Grundwassermenge bedürfen Grundwasserentnahmen einer Zulassung durch die zuständige Stelle.

Eine Erlaubnis oder Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser ist u. a. nicht erforderlich für die Wasserversorgung des privaten Haushalts und in sonstigen Fällen der Entnahme geringer Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.

Die mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch Erlass geregelt, in dem auch die Anforderungen an eine Zulassung beschrieben sind.

  • Informationen zur mengenmäßigen Bewirtschaftung von Grundwasser auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)



Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden i. d. R. Antragsunterlagen u. a. in Abhängigkeit von der Entnahmemenge benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren nach §§ 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • § 21 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)


Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
  • Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) zur "Mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers"



Was sollte ich noch wissen?

  • Handlungshilfe für Wasserrechtsverfahren für Grundwasserentnahmen des Wasserverbandstages
  • Geobericht 15 des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)



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