Dauerparkschein Döse / Duhnen/ Sahlenburg
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Christa Pietsch | 04721 700753 | ![]() |
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Renate Osswald | 04721 700752 | ![]() |
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Vor allem für Personen, die in strandnahen Bereichen in Döse, Duhnen und Sahlenburg ihren Arbeitsplatz haben, gibt es in Cuxhaven die Möglichkeit, einen Dauerparkschein zu erwerben.
Gültigkeitsbereich:
Dieser Dauerparkschein berechtigt zum Parken ohne Lösen eines Parkscheins an den Straßen: Neptunweg, Cuxhavener Straße (zwischen Neptunweg und Duhner Allee), Heinrich-Grube-Weg, Kurparkallee, Nordfeldstraße und Wernerwaldstraße
sowie auf den gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen: Kurparkallee, Nordfeldstraße, Strandhausallee, Steinmarner Trift, Neptunweg und Hans-Retzlaff-Straße.
Gültigkeitsdauer:
Der Dauerparkschein wird grundsätzlich für die gesamte Dauer des Bewirtschaftungszeitraums (15.03. - 31.10. d. J.) ausgestellt. In begründeten Einzelfällen können auch kürzere Zeiträume vereinbart werden.
Wichtige Hinweise/Tipps:
Mit dem Dauerparkschein ist kein Anspruch auf eine Reservierung/Freihaltung eines Stellplatzes verbunden, d. h., der Dauerparkschein bietet keine Gewähr dafür, dass weder immer derselbe Stellplatz genutzt werden kann noch dass überhaupt ein freier Stellplatz zur Verfügung steht.
Es ist möglich, in begründeten Einzelfällen zwei verschiedene amtliche Kennzeichen in einen Dauerparkschein eintragen zu lassen und so wahlweise mit dem einen oder dem anderen Fahrzeug zu parken.
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Die Gebühr für einen Dauerparkschein beträgt 20,--€/Monat und muss grundsätzlich in einer Summe (150,--€) im Voraus gezahlt werden.
Satzung der Stadt Cuxhaven vom 08. Dezember 2016 zur zweiten Änderung der Parkgebührenordnung vom 11. Dezember 2012
Formulare | |
Antrag auf Ausstellung eines Dauerparkscheins Döse/ Duhnen/ Sahlenburg |
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