Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellennanordnungen
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Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung könnte auch bei der Aufstellung von "Bauschuttcontainern" im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.
Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
- schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
- eventuell Umleitungsplan
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise:
Die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen sind dabei nach den geltenden Regelungen von den Bauunternehmen stets rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der geplanten Bauarbeiten, schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Stadt Cuxhaven) zu beantragen. Für Baustellen, die länger als 3 Monate dauern, auf Hauptverkehrsstraßen sowie bei Vollsperrungen von Straßen ist der Antrag in der Regel mindestens 4 Wochen vor Baubeginn zu stellen. Bei Gefahr im Verzug, bei Störungen im Leitungsnetz sowie in begründeten Ausnahmefällen, kann von den genannten Antragsfristen abgewichen werden.
Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.
Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.