Weiterbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe: Anerkennung
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David Staufenbiel | 04721 700328 | ![]() |
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Die Weiterbildungen in den in § 1 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GesFBWeitBiV ND) Berufen werden an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt.
- Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
- Fachkraft für onkologische Pflege
- Fachkraft für psychiatrische Pflege
- Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
- Fachkraft für Hygiene in der Pflege
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
- Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
- Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme / Familienentbindungspfleger, Fachkraft Frühe Hilfen - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in der Außenstelle Lüneburg.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es werden Unterlagen entsprechend § 4 Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen benötigt.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 48.14.5 an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.