Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure: Befreiung
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David Staufenbiel | 04721 700328 | ![]() |
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Für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind Sie verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Von dieser Nachweispflicht können Sie sich befreien lassen, wenn Sie eine eigenverantwortliche Tätigkeit noch nicht ausüben oder den Beruf aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht ausüben.
- Nachweis des Befreiungsgrundes
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- Nachweis, dass noch keine eigenverantwortliche Tätigkeit ausgeübt wird
- Nachweis Krankheit, Elternzeit oder sonstige persönliche Gründe
Maximal drei Monate.
Keine.
- Formulare: Antrag Befreiung
- OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein