Liste der Entwurfsverfasser/ Entwurfsverfasserinnen der Fachrichtung Architektur: Eintragung
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Einheitlicher Ansprechpartner | 04721 700327 | ![]() |
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In die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur wird nach § 53 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf Antrag eingetragen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste nach § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchG) erfüllt.
- § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)
- § 53 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
- entsprechend § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.1.5 an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.