Kontrollstellen im ökologischen Landbau: Zulassung
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
David Staufenbiel | 04721 700328 | ![]() |
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Wer eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau, die die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen überwacht und überprüft, betreiben möchte benötigt dafür auf Antrag eine Zulassung.
- Die Kontrollstelle erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
- Es ist sichergestellt, dass die Kontrollen nach Maßgabe der entsprechenden Gesetze ordnungsgemäß durchgeführt werden.
- Der Betrieb hat eine Niederlassung im Inland.
Im Falle einer Kontrollstelle mit Sitz oder Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist die in diesem Mitgliedstaat erteilte Zulassung im Rahmen des Verfahrens zu berücksichtigen. Diese Kontrollstelle muss jedoch nachweisen, dass sie in dem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist und dass sie über das geeignete Personal und die geeignete Infrastruktur für die Erfüllung der Kontrollaufgaben verfügt.
Die Zulassung wird für das gesamte Bundesgebiet erteilt. Auf Antrag kann die Zulassung auf einzelne Länder beschränkt werden. Die Zulassung kann mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen werden. Auch die nachträgliche Aufnahme oder Änderung von Auflagen ist zulässig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
- Formloser Antrag mit allen nach §§ 4-11 Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) erforderlichen Unterlagen
Es fallen Gebühren nach der BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV) an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.