Ausbildungszeit: Verlängerung
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David Staufenbiel | 04721 700328 | ![]() |
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Die Ausbildungszeit kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Der Antrag auf Verlängerung ist von dem/der Auszubildenden zu stellen, vor der Entscheidung werden die Ausbildenden gehört.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Kammer, die fachlich und örtlich zuständig ist.
- Angaben zum bestehenden Ausbildungsvertrag
- Begründung für die Verlängerung
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Verlängerung wird nach erfolgter Genehmigung von der zuständigen Stelle in die Liste der Ausbildungsverhältnisse eingetragen. Eine nochmalige Meldung durch den Ausbildungsbetrieb ist nicht nötig.