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Abnahme von Wesenstests: Meldung – Wegfall von Zulassungsvoraussetzungen

Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Details
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Kai Sawischlewski 04721 599719 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Werden die Zulassungsvoraussetzungen zur Abnahme von Wesenstests nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 13 Abs. 3 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

  • Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen


Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 13 Absatz 3 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)



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