Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Meldung - Unfall
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Klaus Pietsch | 04721 700668 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Anja Gerlach | 04721 700807 | ![]() |
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Thomas Itjen | 04721 700805 | ![]() |
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Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie Säuren oder Mineralöle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in Gewässer gelangen können, muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die zuständige Stelle benötigt möglichst genaue Angaben über
- den Ort und Zeitpunkt des Vorfalls,
- die Art und Menge des wassergefährdenden Stoffes sowie
- die Art der befürchteten oder eingetretenen Gefährdung.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Außerhalb der Dienstzeit ist eine Meldung bei der Feuerwehreinsatzleitstelle (Tel. 112) oder der nächstgelegenen Polizeidienststelle möglich.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen.