Straßenreinigungsgebühren
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Insa Mangels-Lagemann | 04721 70070621 | ![]() |
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Andrea Faber | 04721 70070622 | ![]() |
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Die Straßenreinigungsgebühr ist nicht das Entgelt für die Durchführung der Reinigung einer bestimmten Straßenstrecke vor dem Grundstück. Sie dient vielmehr dem Ausgleich des besonderen Vorteils, der dem Straßenanlieger erwächst, dass die an seinem Grundstück entlangführende Straße in der gesamten Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird. Entsprechendes gilt auch für Hinterlieger.
Der für die Straßenreinigungsgebühr zu Grunde gelegte Frontmetermaßstab ist als allgemeingültiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt.