Natura 2000
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Bernhard Rauhut | 04721 70070410 | ![]() |
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Das ökologische Netz Natura 2000 spielt eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.
Natura 2000 ist das Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das erstmals europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wird. Es fasst die nach der Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) und die nach der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete zusammen und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, für die solche Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet.
Niedersachsen hat bis zum 3. Dezember 2010
- 71 EU-Vogelschutzgebiete und
- 385 FFH-Gebiete
als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 16,1 Prozent der Landesfläche (inklusive mariner Bereiche).
Auskunft über die Gebiete der Natura 2000 erteilt die zuständige Stelle.
- Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
Im Stadtgebiet Cuxhavens liegen (ganz oder anteilig) drei FFH-Gebiete und das Vogelschutzgebiet „Niedersächsisches Wattenmeer“. Letzteres liegt im gleichnamigen Nationalpark und ist gleichzeitig auch FFH-Gebiet. Das FFH-Gebiet Nr. 3 „Unterelbe“ liegt nicht im Plangebiet, grenzt aber z.T. unmittelbar an.
- - Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (FFH-Gebiet Nr. 1 und Vogelschutzgebiet Nr. 01)- Küstenheiden und Krattwälder bei Cuxhaven (FFH-Gebiet Nr. 15)- Aßbütteler und Herrschaftliches Moor (FFH-Gebiet Nr. 16)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)