Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Christa Pietsch | 04721 700753 | ![]() |
![]() |
Renate Osswald | 04721 700752 | ![]() |
![]() |
Für Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Unternehmen, die zur Berufsausübung auf Service- und Werkstattfahrzeuge angewiesen sind, kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden. Dieser sog. Handwerkerparkausweis kann nur für Firmenfahrzeuge oder firmengenutzte Privatfahrzeuge erteilt werden, die als Service- oder Werkstattwagen geeignet sind und deren Einsatz am Einsatzort zur Erfüllung der Aufgaben zwingend erforderlich ist.
Schriftlicher Antrag mittels Antragsformular.
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
Die Verwaltungsgebühr für den einjährigen Ausweis beträgt für das erste Fahrzeug 50,00 €; für jedes weitere 25,00 €.
Wenn Sie einen Handwerkerparkausweis für drei Jahre beantragen, beträgt die Gebühr für das erste Fahrzeug 100,00 €, für jedes weitere 50,00 €.
Bei einem Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsel fällt eine Gebühr in Höhe von 15,-- € an.
Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
Formulare | |
Parkausweis Handwerksbetriebe |
![]() |