Wahlbenachrichtigung/ Wahlbenachrichtigungskarte
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Jasna Bursky | 04721 700571 | ![]() |
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Torsten Höpcke | 04721 700573 | ![]() |
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Hendrik Nintzel | 04721 700581 | ![]() |
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Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind, erhalten von ihrer Gemeinde eine sog. Wahlbenachrichtigungskarte, aus der neben den persönlichen Angaben u. a. auch hervorgeht, in welchem Wahllokal die Stimmabgabe erfolgen muss. Außerdem ist auf der Rückseite der Karte ein Vordruck aufgebracht, mit dem Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Was passiert, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe? Darf ich dann nicht wählen?
Es kann passieren, dass Sie durch Umzüge, Versehen bei der Postzustellung etc. keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie dann nicht wahlberechtigt sind. Sie sollten sich entweder bei Ihrer Gemeinde vergewissern (s. o. „Wer wird ins Wählerverzeichnis eingetragen“), ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder eine neue Wahlbenachrichtigung anfordern.
Vorausgesetzt, Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen, können Sie am Wahltag in Ihrem Wahllokal auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Sie müssen lediglich ein Ausweisdokument dabei haben, damit der Wahlvorstand Ihre Identität überprüfen kann.