Straßenreinigung (Überwachung), Winterdienst
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Andreas Ebelt | 04721 700744 | ![]() |
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Der Umfang der Straßenreinigungspflicht und des auszuübenden Winterdienstes durch die Stadt und die Anlieger (= Grundstückseigentümer) ist in der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Cuxhaven in der zurzeit geltenden Fassung geregelt.
Die Nichtausübung dieser Pflichten können als Mangel bei der zuständigen Stelle der Stadt (siehe: „Anregungen und Beschwerden“ oder „Beschwerdemanagement“) gemeldet werden. Zusätzlich besteht aber auch die Möglichkeit eine Mängelkarte auszufüllen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung