Straßenfeste
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Christa Pietsch | 04721 700753 | ![]() |
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Renate Osswald | 04721 700752 | ![]() |
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Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz, Oldtimern oder Krafträdern,
- Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern,
- Umzüge,
- Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte.
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Wenn zur Durchführung der Veranstaltung Straßen gesperrt oder Haltverbote eingerichtet werden müssen, ist zusätzlich eine verkehrsbehördliche Anordnung erforderlich. Eine Erlaubnis und/oder verkehrsbehördliche Anordnung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (z.B. Polizei) an.
Die Verwaltungsgebühr für eine Erlaubnis bzw. verkehrsbehördliche Anordnung beträgt jeweils je nach Aufwand zwischen 15,00 € und 100,00 €.