Sperrmüll: Entsorgung durch Abholung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Jens Matzke | 04721 70070601 | ![]() |
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Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Nähere Informationen zu Thema Sperrmüll finden Sie hier.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Formulare | |
Sperrmüllantrag |
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