Schau und Unterhaltung der Gewässer zweiter und dritter Ordnung
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Gewässer sind nach Ihrer Bedeutung für die Wasserwirtschaft unterteilt in drei verschiedene Gruppen:
Gewässer erster Ordnung sind die Binnenwasserstraßen im Sinne des Wasserstraßengesetzes und weitere in einer besonderen Anlage zum Niedersächsischen Wassergesetz aufgeführte Gewässer. Für Cuxhaven bedeutet dies lediglich, dass die Elbe als Gewässer erster Ordnung eingestuft ist.
Gewässer zweiter Ordnung sind die nicht zur ersten Ordnung gehörenden Gewässer, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverban-des in einem Verzeichnis aufgeführt sind, das die Wasserbehörde als Verordnung aufstellt. In Cuxhaven gibt es eine ganze Reihe solcher Gewässer, die von den auf dem Stadtgebiet tätigen Unterhaltungsverbänden unterhalten werden. Das sind der Unterhaltungsverband Hadeln und der Unterhaltungsverband Land Wursten.
Gewässer dritter Ordnung sind diejenigen oberirdischen Gewässer, die nicht Gewässer erster oder zweiter Ordnung sind.
Die Gewässer zweiter Ordnung und die von den Wasser- und Bodenverbänden un-terhaltenen Gewässer dritter Ordnung werden jährlich von den Verbandsgremien in Zusammenarbeit mit der Stadt Cuxhaven geschaut. Für die übrigen Gewässer dritter Ordnung werden keine regelmäßigen Schauen durchgeführt. Diese werden im Einzelfall anlassbezogen geschaut.