Sanierungsbedingter Wertzuwachs
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Für Eigentümer, deren Grundstücke im Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets liegen, ergeben sich neben Pflichten und den Vorteilen einer Förderung folgende Besonderheiten:
Im Gegensatz zu anderen Grundstückseigentümern außerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets brauchen sie keine Anliegerbeiträge im Sinne von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen zu leisten.
Dagegen wird von jedem Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet nach Abschluss der Sanierung ein Ausgleichsbetrag, für den Ausgleich der durch die städtebauliche Sanierung bewirkten Wertsteigerung seines Grundstücks, erhoben.
In der Stadt Cuxhaven sind die Sanierungsgebiete "Lehfeld" und "Süderwisch" durch Satzung festgelegt worden.