Deponien
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Gerd Dischereitt | 04723 70070635 | ![]() |
Deponien sind Abfallentsorgungsanlagen, in denen Abfälle zeitlich unbegrenzt abgelagert werden.
Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen dürfen seit 01. Juni 2005 nur noch abgelagert werden, wenn sie die Zuordnungswerte der Abfallablagerungsverordnung einhalten. Hierzu müssen sie vor der Ablagerung entweder thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV)
- Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)