Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Angelika Gohlke | 04721 700743 | ![]() |
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Silke Folgmann | 04721 700748 | ![]() |
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Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.