Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Henry Jassmann | 04721 70070614 | ![]() |
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Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Nähere Informationen zu Thema Gartenabfälle finden Sie hier.
Weitere Hinweise finden Sie unter
Stadt
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Abfall
Grünabfall
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden