Lohnsteuerkarte: Ausstellung
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Linda Fiedler | 04721 700725 | ![]() |
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Tanja Stüven | 04721 700726 | ![]() |
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Jendrik Stegemann | 04721 700724 | ![]() |
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Ute Henning | 04721 700722 | ![]() |
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Kerstin Selke | 04721 700721 | ![]() |
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Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes) im Original
- gegebenenfalls Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (amtlich vorgeschriebener Vordruck) mit Unterlagen
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.