Landtagswahlen
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Jasna Bursky | 04721 700571 | ![]() |
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Torsten Höpcke | 04721 700573 | ![]() |
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Hendrik Nintzel | 04721 700581 | ![]() |
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Der Niedersächsische Landtag wird alle fünf Jahre unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim) von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer darf sich zur Wahl stellen?
Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
- ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit sechs Monaten im Land Niedersachsen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Landeswahlleitung.