Gymnasium
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Angela Schlüsselburg | 04721 700655 | ![]() |
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Das Gymnasium umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 12, es kann auch nur die Schuljahre 5 bis 10 umfassen. Es vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.
Eine zweite Fremdsprache ist pflichtmäßig zu erlernen ab dem 6. Schuljahrgang. Der erfolgreiche Besuch des 10. Schuljahrgangs berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Am Ende der Qualifikationsphase kann durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Diese berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, unbeschadet ggf. hochschuleigener Zulassungsverfahren. Bei vorzeitigem Abgang aus der Qualifikationsphase oder Nichtbestehen der Abiturprüfung kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, die in Verbindung mit einem beruflichen Teil zur allgemeinen Fachhochschulreife führt.
Das Gymnasium kann besuchen, wer am Ende des 4. Grundschuljahres das Klassenziel erreicht und eine Empfehlung für die Schulform Gymnasium erworben hat. Ein Besuch ist auch ohne Gymnasialempfehlung möglich.
Die Zuständigkeit liegt beim Gymnasium, an dem das Kind aufgenommen werden soll.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare | |
Abmeldung meines Kindes von der Schule |
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