Sicherheit, Ordnung und Katastrophenschutz (900)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: Beantragung
Der Aufgabenkatalog der Stadt Cuxhaven ist zwar schon sehr umfangreich, leider gibt es dennoch Aufgaben, die nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Im folgenden sind alle Leistungen aufgeführt, zu denen Ihnen bei der Stadt Cuxhaven ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Sollten Sie einmal eine Aufgabe hier nicht finden, hilft Ihnen der Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) weiter. Dort müssen Sie lediglich den Suchbegriff eingeben und es wird Ihnen der richtige Ansprechpartner für den Raum Cuxhaven angezeigt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Andrea Brandt | 04721 700331 | ![]() |
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Swaantje Lühring | 04721 700329 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Kerstin Selke | 04721 700721 | ![]() |
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Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Kai Sawischlewski | 04721 599719 | ![]() |
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Auf Antrag erhält jede - natürliche oder juristische - Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Zuständig ist die Stelle, bei der die beantragende Person mit einer Wohnung gemeldet ist. Die antragstellende Person kann sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerberzentralegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Zuständig ist die Stelle, bei der die beantragende Person mit einer Wohnung gemeldet ist. Die antragstellende Person kann sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerberzentralegisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
- zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt. (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 9)
Voraussetzungen
- bei natürlichen Person:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- persönliche Antragstellung
- bei juristischen Personen:
- Antragstellung durch die gesetzliche Vertreterin/den gesetzlichen Vertreter der Firma
- Erteilung der Auskunft erfolgt nur, soweit sie Ihre Person oder den Gewerbebetrieb betrifft
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass
- für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit dem 1. September 2014 besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet zu beantragen und zu bezahlen.
Formulare | |
Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 3 |
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Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - GZR 4 |
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